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Das Geschmacksmustergesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2014 in Designgesetz umbenannt worden. Sie sehen hier die bis zum 31.12.2013 geltende Fassung
Deutschland

Geschmacksmustergesetz
(Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen)

Artikel 1 des Gesetzes vom 12.03.2004 (BGBl. I S. 390), in Kraft getreten am 19.03.2004 bzw. 01.06.2004

zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.10.2013 (BGBl. I S. 3830) m.W.v. 25.10.2013
Alte Fassung

Abschnitt 1

§ 1Begriffsbestimmungen

§ 2Geschmacksmusterschutz

§ 3Ausschluss vom Geschmacksmusterschutz

§ 4Bauelemente komplexer Erzeugnisse

§ 5Offenbarung

§ 6Neuheitsschonfrist

Abschnitt 2
Berechtigte (§§ 7 - 10)

§ 7Recht auf das Geschmacksmuster

§ 8Formelle Berechtigung

§ 9Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten

§ 10Entwerferbenennung

Abschnitt 3

§ 11Anmeldung

§ 12Sammelanmeldung

§ 13Anmeldetag

§ 14Ausländische Priorität

§ 15Ausstellungspriorität

§ 16Prüfung der Anmeldung

§ 17Weiterbehandlung der Anmeldung

§ 18Eintragungshindernisse

§ 19Führung des Registers und Eintragung

§ 20Bekanntmachung

§ 21Aufschiebung der Bekanntmachung

§ 22Einsichtnahme in das Register

§ 23Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde

§ 24Verfahrenskostenhilfe

§ 25Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

§ 26Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 4

§ 27Entstehung und Dauer des Schutzes

§ 28Aufrechterhaltung

Abschnitt 5

§ 29Rechtsnachfolge

§ 30Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren

§ 31Lizenz

§ 32Angemeldete Geschmacksmuster

Abschnitt 6

§ 33Nichtigkeit

§ 34Kollision mit anderen Schutzrechten

§ 35Teilweise Aufrechterhaltung

§ 36Löschung

Abschnitt 7

§ 37Gegenstand des Schutzes

§ 38Rechte aus dem Geschmacksmuster und Schutzumfang

§ 39Vermutung der Rechtsgültigkeit

§ 40Beschränkungen der Rechte aus dem Geschmacksmuster

§ 41Vorbenutzungsrecht

Abschnitt 8

§ 42Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz

§ 43Vernichtung, Rückruf und Überlassung

§ 44Haftung des Inhabers eines Unternehmens

§ 45Entschädigung

§ 46Auskunft

§ 46aVorlage und Besichtigung

§ 46bSicherung von Schadensersatzansprüchen

§ 47Urteilsbekanntmachung

§ 48Erschöpfung

§ 49Verjährung

§ 50Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

§ 51Strafvorschriften

Abschnitt 9

§ 52Geschmacksmusterstreitsachen

§ 53Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 54Streitwertbegünstigung

Abschnitt 10

§ 55Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr

§ 56Einziehung, Widerspruch

§ 57Zuständigkeiten, Rechtsmittel

§ 57aVerfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003

Abschnitt 11

§ 58Inlandsvertreter

§ 59Geschmacksmusterberühmung

§ 60Geschmacksmuster nach dem Erstreckungsgesetz

§ 61Typografische Schriftzeichen

Abschnitt 12

§ 62Weiterleitung der Anmeldung

§ 63Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen

§ 64Erteilung der Vollstreckungsklausel

§ 65Strafbare Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Abschnitt 13

§ 66Anwendung dieses Gesetzes

§ 67Einreichung der internationalen Anmeldung

§ 68Weiterleitung der internationalen Anmeldung

§ 69Prüfung auf Eintragungshindernisse

§ 70Nachträgliche Schutzentziehung

§ 71Wirkung der internationalen Eintragung

Abschnitt 14

§ 72Anzuwendendes Recht

§ 73Rechtsbeschränkungen

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